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Ablesen der Garten- und Unterwasserzähler

Die Ablesung der Garten-und Unterwasserzähler für die Jahresabrechnung ist wieder fällig


Der Zählerstand der Garten- und Unterwasserzähler muss 

selbst abgelesen werden und bis spätestens Ende Dezember des jeweiligen Abrechnungsjahres 

an die zuständige Stelle für Verbrauchsgebühren, ausschließlich in Schriftform gemeldet werden.


Sie können den Zählerstand gerne über das Formular auf unserer Homepage melden, direkt per Mail an senden oder das Formular im Mitteilungsblatt, Ausgabe November und Dezember, verwenden. 


Versäumte Meldungen können nicht berücksichtigt werden. Zu überprüfen ist auch das Eichjahr der Garten- und Unterwasserzähler, da ungeeichte Zähler ebenfalls nicht berücksichtigt werden.
Wenn das Eichjahr abgelaufen ist, müssen diese Zähler eigenständig ersetzt werden und zur erneuten Verplombung ein Termin mit dem Klärwärter vereinbart werden. 
 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 22. Oktober 2024

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